FATCA

Meldepflicht für US-amerikanische Konto- und Depotinhaber

Aufgrund des US-amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) haben Deutschland und viele weitere Staaten mit den USA eine Erweiterung der bilateralen Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung vereinbart. Finanzinstitute, die nicht in den USA ansässig sind, müssen den USA steuerlich relevante Informationen zu US-Kunden zur Verfügung stellen.

Häufige Fragen

Warum müssen wir steuerlich relevante Informationen über US-Kunden melden?

Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und die USA haben am 8. Februar 2012 in einer gemeinsamen Erklärung vereinbart, die bilaterale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter auszubauen. Auf Basis dieser vorausgegangenen Erklärung hat Deutschland mit den USA am 31. Mai 2013 einen zwischenstaatlichen Vertrag geschlossen. Auf Basis der Ermächtigungsgrundlage in § 117c der Abgabenordnung wurde dieses Abkommen am 23. Juli 2014 durch die FATCA-USA-Umsetzungsverordnung in nationales Recht überführt.

Die Durchführung des FATCA-Gesetzes soll nach der Absichtserklärung der FATCA-Partnerländer auf eine zwischenstaatliche Grundlage gestellt werden. Die FATCA-Partnerländer verpflichten sich jeweils, von den in ihrem Gebiet ansässigen Finanzinstituten die Informationen über für US-Kunden geführte Konten zu erheben und der US-Behörde (ggf. mittelbar) zur Verfügung zu stellen. Die USA verpflichten sich im Gegenzug, dem jeweiligen FATCA-Vertragspartnerland Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, die die US-Steuerbehörde von US-Finanzinstituten erhebt.

Ab wann tritt FATCA in Kraft?

Ab dem 1. Juli 2014 müssen deutsche Finanzinstitute bestehende Konten entweder als meldepflichtige oder nicht meldepflichtige Konten qualifizieren. Es gilt eine Frist von zwei Jahren. Lediglich für Kunden mit einem Anlagevermögen von mehr als 1 Million USD am 31. Dezember 2013 gilt eine verkürzte Frist von zwölf Monaten. Voraussichtlich bis zum 30. Juni 2015 müssen die deutschen Kreditinstitute schrittweise mit der Übersendung der meldepflichtigen Daten über Kunden mit US-Bezug beginnen. Ab 2017 soll eine unbeschränkte Meldepflicht gelten.