KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen

Informationen für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler

Die Corona-Krise trifft auch die Menschen und die Wirtschaft  hart. Umsätze brechen von heute auf morgen ein, Läden mussten per Dekret schließen, wir alle schalten auf Krisenmodus. Die Bundesregierung hat daher ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bei der Bewältigung der Krise unterstützt werden sollen. Wir möchten Sie in dieser Phase aktiv begleiten und über die staatlichen Maßnahmen informieren.

Ihr Ansprechpartner der CRONBANK AG wird auch in der dieser nicht planbaren Situation gerne für Sie da sein, Sie begleiten und mit Ihnen nach Lösungen suchen. Seien Sie versichert, wir lassen Sie nicht im Stich. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir Ihre Kreditanfrage, besprechen die aktuelle Situation und suchen nach Lösungen.

Folgende staatliche Maßnahmen stehen zur Verfügung:

Kurzarbeitergeld

Die aktuellen Regelungen zum Kurzabeitergeld werden angepasst. Dabei werden erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingeführt. Die Beantragung erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit.

Kurzarbeitergeld muss bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden. Das ist auch online möglich.

Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Bitte sprechen Sie hier Ihren Steuerberater an.

Das Bundesfinanzministerium hat zudem angekündigt, dass bis Ende 2020 darauf verzichtet werden soll, überfällige Steuerschulden zu vollstrecken. Auch für die Stundungen gilt dieser Zeitraum – allerdings müssen Unternehmen ihre Meldungen für Lohn- und Umsatzsteuer weiter pünktlich beim Finanzamt abgeben, auch wenn die Summe "Null" beträgt. Nächster Stichtag ist der 10. April

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html

Zur Vereinfachung des Datenaustausches zwischen Steuerberater und Bank können Sie ganz bequem das DIFIN-Verfahren nutzen.

Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen

Mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung möchte die Bundesregierung Unternehmen und Beschäftigte schützen. Hierbei handelt es sich nicht um Zuschüsse, sondern um zinsgünstige Darlehen. Die KfW wird für diese Liquiditätshilfen zunächst die bereits bestehenden Kreditprogramm nutzen und diese mit günstigeren Konditionen ausstatten.

Details zu Antragstellung, Kriterien und Konditionen erläutern wir Ihnen gerne. Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich nicht direkt über die Förderbanken, sondern über Ihre  CRONBANK AG.

Die Hilfen fallen je nach Bundesland unterschiedlich aus. Als erster Anlaufpunkt empfehlen sich die regionalen Industrie- und Handelskammern. Sie bieten natürlich IHK- Mitgliedsunternehmen Unterstützung, aber auch Außenstehenden. Die Seite www.investitionsbank.info bietet einen Überblick über die Landesförderbanken, die die Hilfen hauptsächlich koordinieren.

Anbei ist eine Liste mit den einzelnen Bundesländern und den verschiedenen Programmen.

Die Informationen werden an verschiedenen Stellen bereit gestellt und auch unterschiedlich aktualisiert. Wir versuchen im Rahmen der Tabelle eine Übersicht bereit zu stellen. Für weitere Seiten, Anträge oder Informationsblätter haben wir noch zu den Bundesländern als FAQ eingestellt.

Was können Sie heute schon tun?

  • Bereiten Sie Ihre wirtschaftlichen Unterlagen vor. (Jahresabschluss 2018, BWA 2019 inkl. Summen- und Saldenlisten)
  • Notieren Sie Änderungen und das aktuelle Verhalten im Bereich Ihrer Auftraggeber/Lieferanten.
  • Halten Sie die Ausfälle/Fehlzeiten Ihrer Mitarbeiter fest
  • Erstellen Sie einen Liquiditätsplan für die nächsten Wochen/Monate unter
  • Berücksichtigung der zu erwartenden Umsatzänderungen/des Auftragsbestandes
 
Details zur Antragstellung:
 
Wir gehen davon aus, dass uns eine Vielzahl von Anfragen zur Sicherstellung der Unternehmensliquidität bzw. der Unternehmensfinanzierung erreichen werden. Wir haben unsere Kapazitäten in der CRONBANK neu priorisiert und stehen Ihnen trotz der zu erwartenden Ausfälle von Mitarbeitern, mit mehr Personal als üblich für Ihre Kreditanfragen zur Verfügung, um diese möglichst rasch abarbeiten zu können.

Ganz gleich, ob Sie bereits Kunde der CRONBANK sind oder nicht, bitten wir Sie Ihre Erstanfrage per eMail an

liquiunterstuetzung@cronbank.de

zu richten, damit stellen Sie sicher, dass Ihre Anfrage systematisch und zeitnah bearbeitet werden kann.

Unsere Firmenkundenberater werden sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
 

Wichtige Hinweise:

Eine wesentliche Voraussetzung der Banken und beteiligten Förderinstitute ist ein tragfähiges Geschäftsmodell. Unternehmen, die durch die weitere Aufnahme von Darlehen dauerhaft keine Kapitaldienstfähigkeit mehr erreichen und z.B. auch vor dem aktuellen Krisenereignis keinen Zugang zu den Programmen hatten, steht dieser Weg auch jetzt vermutlich nicht offen.

 

Wir sind bemüht die Inhalte regelmaessig zu prüfen und zu aktualisieren. Für die Informationen und Fördermaßnahmen übernehmen wir keine Haftung.