Neue gesetzliche Vorgaben für Ihre Überweisungen
Echtzeitüberweisung und Empfängerprüfung
Wegen neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union (EU) wird spätestens ab dem 9. Oktober 2025 vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Diese wird auch Verification of Payee, kurz VoP, genannt. Davon sind alle „Standard“-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betroffen. Die Empfängerüberprüfung soll Überweisungen noch sicherer machen.
Echtzeitüberweisung - kurz erklärt
Echtzeitüberweisungen sind SEPA-Überweisungen in Euro, die innerhalb von wenigen Sekunden beim Empfänger ankommen – rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr. Mit der neuen Instant Payment Verordnung (IPV) sind Zahlungsdienstleister in der EU verpflichtet, diese Funktion bereitzustellen: Ab Januar 2025 müssen sie Echtzeitüberweisungen empfangen können, ab Oktober 2025 auch versenden. Damit werden schnelle, jederzeit verfügbare Zahlungen zum neuen Standard im europäischen Zahlungsverkehr.
FAQ Echtzeitüberweisung
Empfängerprüfung - kurz erklärt
Empfängerprüfung (Verification of Payee – VOP) bedeutet, dass vor einer Überweisung überprüft wird, ob der vom Zahler eingegebene Name des Empfängers mit dem tatsächlichen Kontoinhaber der angegebenen IBAN übereinstimmt. Dadurch sollen fehlgeleitete oder betrügerische Zahlungen verhindert und die Sicherheit für den Zahler erhöht werden.