- Finanzielle Sicherheit für Hausbesitzer
- Elementarschäden gegen Zusatzbeitrag versicherbar
Wohngebäudeversicherung
Sicherheit für Ihr Eigenheim
Eine Wohngebäudeversicherung schützt Hausbesitzer vor den finanziellen Folgen von Schäden, verursacht durch Feuer, Leitungswasser, Rohrbruch, Sturm und Hagel. Auf Wunsch können Sie auch Elementarschäden gegen einen Zusatzbeitrag mit in den Versicherungsumfang aufnehmen.
Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihre vier Wände
Mit einer Wohngebäudeversicherung sind Ihre eigenen vier Wände vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Gefahren geschützt. Der Versicherungsschutz deckt den ortsüblichen Neubauwert Ihres Wohngebäudes ab. Die Höhe des Beitrages wird dabei anhand Ihrer Beschreibung durch uns ermittelt. Dabei sollte ein Tarif mit Unterversicherungsverzicht gewählt werden. Im Schadensfall wird dann die Entschädigung in der Regel nicht anteilig gekürzt und Sie erhalten den für den Wiederaufbau oder die Reparatur notwendigen Betrag erstattet. Für mehr Informationen sprechen Sie einfach unsere Mitarbeiter an.
Was versichert die Wohngebäudeversicherung
- Versicherungsschutz zum ortsüblichen Neubauwert des Wohngebäudes
- Übernahme von Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
- Beitragsfreie Feuer-Rohbauversicherung möglich
Häufige Fragen
Für die Wohngebäudeversicherung können Versicherer zwei Modelle nutzen: Das Versicherungssummenmodell und das Wohnflächenmodell. Beim sogenannten Versicherungssummenmodell sollte die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert Ihres Wohngebäudes entsprechen. Dieser wird beispielsweise durch einen Sachverständigen ermittelt. Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert. Tritt dann ein Schaden ein, wird die Entschädigung anteilig gekürzt. Verschiedene Versicherer verzichten mit dem Wohnflächenmodell auf die Ermittlung einer konkreten Versicherungssumme und somit auch auf die Anrechnung einer Unterversicherung im Versicherungsfall. Für mehr Informationen sprechen Sie uns an.
Generell besteht kein Versicherungsschutz bei Überschwemmung. Sie können jedoch Versicherungsschutz gegen weitere Elementarschäden, wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch (in der Regel mit einer Selbstbeteiligung) im Versicherungsfall einschließen.
Sie sollten einen Tarif wählen, der eine Entschädigung für den privaten Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten absichert. Der Versicherer ersetzt dann den privaten Mietverlust bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Wohnung wieder benutzbar ist, in der Regel auf eine Höchstdauer begrenzt.
Sie sollten alle Gebäude und Gebäudeteile beheizen und dies genügend häufig kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen oder Einrichtungen absperren, entleeren oder entleert halten. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn durch die Nichtbeachtung ein Frostschaden eintritt.