- Im Rechtsstreit finanziell abgesichert
- Telefonische Rechtsberatung durch das Anwaltstelefon
- Einzelne Lebensbereiche auswählbar
Rechtsschutzversicherung
Fordern Sie Ihr Recht ein mit einer Rechtsschutzversicherung
Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie Ihr gutes Recht einfordern und werden so von dem finanziellen Risiko eines Rechtsstreits entlastet. Der Rechtsschutz umfasst den privaten und beruflichen Bereich sowie den Verkehrs- und im Immobilienbereich. Einzelne Bereiche können Sie auf Wunsch abwählen.
Rechtsschutz für Sie und Ihre Familie
Mit der Rechtsschutzversicherung schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits. Je Rechtsschutzfall sind Sie mit einer Versicherungssumme (meist 1.000.000 Euro) abgesichert. Rechtsschutzversicherung bieten meist ein Anwaltstelefon, einen Anwaltssuchservice sowie Mediationsverfahren. Im Falle eines Streits können Sie so eine schnelle und außergerichtliche Lösung mithilfe eines unabhängigen Vermittlers erzielen.
Die Rechtsschutzversicherung umfasst folgende Leistungen:
- Schadenersatzrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
- Strafrechtsschutz, Spezialstrafrechtsschutz möglich
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen und Verwaltungsrechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Gerichten
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht und Rechtsschutz im Kfz-Vertrags- und Sachenrecht
- Arbeitsrechtsschutz
- Sozialgerichtsrechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
- Immobilienrechtsschutz für Eigentümer, Mieter oder Vermieter möglich
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Opferrechtsschutz
- Anwaltssuchservice und Anwaltstelefon
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
- Vorschüsse und Kosten bis zur gewählten Versicherungssumme
- Mediation
- Strafkaution als zinsloses Darlehen
- Gesetzliche Vergütung des eigenen, frei wählbaren Rechtsanwalts
- Gegnerische Anwaltskosten im Falle des Unterliegens, Gerichtskosten und Kosten der gerichtlichen Sachverständigen
- Kosten eines technischen Sachverständigen für die Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
Häufige Fragen
Der Versicherungsschutz gilt für Sie als Versicherungsnehmer und Ihren Ehegatten oder in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen wohnenden Lebenspartner. Zudem sind Ihre minderjährigen Kinder sowie je nach Tarif Ihre unverheirateten bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder mitversichert, solange sie noch keinen Beruf ausüben.