Rechtsschutzversicherung

Fordern Sie Ihr Recht ein mit einer Rechtsschutzversicherung

Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie  Ihr gutes Recht einfordern und werden so von dem finanziellen Risiko eines Rechtsstreits entlastet. Der Rechtsschutz umfasst den privaten und beruflichen Bereich sowie den Verkehrs- und im Immobilienbereich. Einzelne Bereiche können Sie auf Wunsch abwählen.

Häufige Fragen

Für wen gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt für Sie als Versicherungsnehmer und Ihren Ehegatten oder in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen wohnenden Lebenspartner. Zudem sind Ihre minderjährigen Kinder sowie je nach Tarif Ihre unverheirateten bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder mitversichert, solange sie noch keinen Beruf ausüben.