Private Krankenzusatzversicherung

Die optimale Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung

Mit der privaten Krankenzusatzversicherung reduzieren Sie die Lücken im Versicherungsschutz, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) offen lässt. Ob Chefarztbehandlung im Krankenhaus, hochwertiger Zahnersatz oder alternative Behandlungsmethoden – viele Leistungen sind im gesetzlichen Versicherungsschutz nicht enthalten und sehr kostspielig. Wählen Sie selbst die zusätzlichen Leistungen, die Ihnen für Ihren individuellen Gesundheitsschutz wichtig sind.

Häufige Fragen

Wer kann eine private Krankenzusatzversicherung abschließen?

Angestellte und Arbeiter, die gesetzlich krankenversichert sind und ein Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen.

Außerdem freiwillig gesetzlich Versicherte, beispielsweise Selbstständige und Freiberufler, die ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen.

Wovon hängen die Beiträge einer privaten Krankenzusatzversicherung ab?

Die Beiträge in der privaten Krankenzusatzversicherung werden immer auf der Grundlage von Eintrittsalter und je nach Tarif abhängig vom Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet. Je früher Sie eine Versicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge. Dies gilt jedoch nicht für die Auslandsreise-Krankenversicherung und für den Tarif ZahnVorsorge – hier gelten Pauschalpreise.

Sind Krankenzusatzversicherungen steuerlich absetzbar?

Ja, private Krankenzusatzversicherungen gelten als Vorsorgeaufwendungen. Diese können Sie über die Sonderausgaben steuerlich geltend machen.