- Geld zwischenparken
- Flexibel bleiben, spontan verfügen
Tagesgeld
Tagesgeld: die clevere Ergänzung zum Girokonto
Gönnen Sie sich mit einem Tagesgeldkonto die maximale Freiheit bei der Geldanlage: Sie zahlen ein, wann und wie viel Sie möchten. Sie verfügen darüber, wie es Ihnen passt – wenn Sie möchten sogar täglich.
Ihre Vorteile mit Tagesgeld, ab dem ersten Euro
- sie setzen auf eine sichere Anlage, gehen kein Kursrisiko ein.
- Sie können Ihr Kapital in einen flexiblen Auszahlplan umwandeln.
- Sie können Ihr Tagesgeldkonto online eröffnen und führen.
Flexibel bleiben
Mit Tagesgeld bleiben Sie flexibel. Sie können täglich über Ihr gesamtes Geld verfügen. Sie entscheiden, wann und in welcher Höhe Ihr Erspartes auf das von Ihnen bestimmte Referenzkonto überwiesen wird.
Vorraussetzungen:
- Anlagesumme 0,00 € da wir keinen Mindestbetrag für unsere Tagesgeldkonten haben
- Es entstehen für Sie keine weiteren Kosten
- Bitte geben Sie uns eine Mobilfunknummer zur Nutzung des Online- Bankings an
- Mindestalter 18 Jahre
- Ausschließlich für natürliche Personen (keine Personen- und Kapitalgesellschaften)
Konditionen
Habenzins | 0,00 % p. a. |
Abrechnungsrhythmus | Vierteljährlich |
Zinsvereinbarung | Variabel |
Sollzins | 11,75 % p. a. |
Abrechnungsrhythmus | Vierteljährlich |
Zinsvereinbarung | Variabel |
Versand | 0,00 EUR |
Versandart | Elektronischer Kontoauszug |
Versandrhythmus | Monatlich |
Zum | 30. des Monats |
Daten eingeben
Bei Klick auf den Button "Jetzt eröffnen" öffnet sich ein mehrstufiges Formular. Darin werden Sie um notwendige Angaben gebeten.
Angaben an Ihre CRONBANK übermitteln
Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, können Sie es online sicher, bequem und schnell an uns senden.
Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, drucken Sie es aus und senden es unterschrieben per Post an uns.
Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, drucken Sie es aus und bringen es einfach persönlich bei uns vorbei.
Wenn Sie sich online informiert und die Unterlagen bereits ausgefüllt haben, dann kommen Sie einfach in Ihrer CRONBANK vorbei. Bringen Sie bitte Ihre Unterlagen und Ihren Personalausweis mit.
Identitätsfeststellung
Aus rechtlichen Gründen und zu Ihrer eigenen Sicherheit ist eine Identitätsfeststellung erforderlich. Nutzen Sie dafür zum Beispiel das Video-Ident-Verfahren.
Aus rechtlichen Gründen und zu Ihrer eigenen Sicherheit ist eine Identitätsfeststellung erforderlich. Kommen Sie doch einfach mit Ihrem Personalausweis zu uns und unterschreiben Sie direkt bei uns vor Ort.
Legitimation
Wenn Sie das Online-Banking der CRONBANK nutzen, können Sie Produkte direkt dort abschließen. Dazu benötigen Sie Ihre persönliche Online-Banking-PIN und eine Transaktionsnummer (TAN).
Noch Fragen?
Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben, Unterstützung bei einem Online-Abschluss wünschen oder lieber einen Termin vereinbaren möchten.
Häufige Fragen
Sie können jederzeit über Ihr gesamtes Erspartes verfügen und beliebige Beträge auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto überweisen. Bargeld vom Tagesgeldkonto abheben können Sie nicht, da Tagesgeld kein Girokonto ist.
Sie können so viel Geld als Tagesgeld anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.
Die Zinsgutschrift erfolgt monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Wann die Zinsgutschrift genau erfolgt, steht in Ihren Unterlagen. Oder Sie fragen Ihren Berater.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer eingezogen. Seit dem 1. Januar 2015 ist es für Bankkunden einfacher geworden, ihren kirchensteuerlichen Pflichten nachzukommen. Ihre CRONBANK führt die Kirchensteuer auf Zinserträge automatisch an das Finanzamt für Sie ab. Die Steuer fällt jedoch nur an, wenn die Gewinne über dem Sparerfreibetrag liegen.
Einmal im Jahr fragen die Banken die Kirchensteuermerkmale aller Bankkunden beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Wer nicht möchte, dass seine Konfession den Geldinstituten mitgeteilt wird, kann einen Sperrvermerk eintragen lassen. Als Kirchensteuerpflichtiger müssen Sie die Kirchensteuer dann weiterhin in der Einkommensteuererklärung aufführen.