- Einheitlicher Zahlungsverkehr in Europa
- Europaweit einheitliche Standards
- Effiziente und schnelle Zahlungen
SEPA - Single Euro Payments Area
Einheitlicher und effizienter Zahlungsverkehr in Europa
Die SEPA-Zahlverfahren sind europaweite Standards für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Mit SEPA ist der Zahlungsverkehr in Europa einheitlich.
IBAN seit dem 1. Februar 2016 verbindlich
Seit dem 1. Februar 2016 ist die Nutzung der IBAN auch für Privatkunden verbindlich. Damit endete im Januar 2016 die SEPA-Übergangsfrist. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen im EU/EWR-Raum reicht demnach die Angabe der IBAN aus. Nur bei Zahlungen außerhalb des EU/EWR-Raum in sogenannte Drittstaaten wie zum Beispiel die Schweiz, Monaco oder San Marino ist die Angabe von IBAN und BIC notwendig.
Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlung innerhalb Deutschlands und Europa
Mit der Euro-Überweisung führen Sie einfach Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU-/ EWR-Staaten sowie nach Monaco, San Marino und in die Schweiz durch. Mit den SEPA-Lastschriftverfahren können Zahlungen europaweit an einen Zahlungsempfänger veranlasst werden. Die BankCard (girocard), die Kreditkarten sowie die deutschen girocard-Systeme ("electronic cash" und das Deutsche Geldautomaten-System) erfüllen die SEPA-Anforderungen. Als Kunde der CRONBANK profitieren Sie von den SEPA-Zahlverfahren.
SEPA-Raum
Durch SEPA ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum entstanden. SEPA umfasst aktuell 34 Länder. Neben den 19 Euro-Staaten sind auch alle weiteren EU-Mitgliedsstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei weiteren Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich in Monaco, San Marino und der Schweiz nutzen die SEPA-Zahlverfahren.
Die IBAN
Jedes Konto in der Europäischen Union (EU) hat eine eigene "International Bank Account Number" (IBAN). Die IBAN besteht aus bis zu 34 Ziffern und Buchstaben. In Deutschland ist die IBAN 22-stellig. Sie setzt sich zusammen aus:
Der BIC
Die Gesellschaft "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications" (Swift) regelt den internationalen Datenaustausch zwischen Banken. Jede teilnehmende Bank erhält von ihr als internationale Bankleitzahl eine eindeutige Kennung, den "Business Identifier Code" (BIC). Dieser wurde bis 2010 auch als "Bank Identifier Code" bezeichnet. Der BIC besteht aus acht oder elf Stellen.
Angabe von IBAN und BIC
Für inländische und auch grenzüberschreitende Zahlungen im EU/EWR-Raum muss als Kundenkennung die IBAN angegeben werden. Sollten Sie innerhalb der EU Rechnungen ausstellen, müssen Sie darauf Ihre IBAN angeben. Wenn Sie eine Rechnung bezahlen möchten, entnehmen Sie die IBAN und ggf. den BIC den Geschäftspapieren des Empfängers.
IBAN-Rechner: IBAN und BIC ermitteln
Ihre IBAN und den BIC Ihrer Bank finden Sie auf Ihren Kontoauszügen, im Online-Banking und auf Ihrer BankCard. Wenn Sie mehrere Konten haben, erhalten Sie pro Konto eine IBAN.
Der BIC Ihrer CRONBANK ist GENODE51CRO.
Mit dem IBAN-Rechner berechnen Sie schnell und bequem Ihre IBAN und den BIC Ihrer CRONBANK. Ebenso können Sie auch leicht IBAN und BIC für andere Konten innerhalb Deutschlands anhand vorliegender Kontonummer und Bankleitzahl ermitteln:
Die Angabe von IBAN und BIC erfolgt ohne Gewähr. Für fehlerhaft berechnete IBAN und BIC und daraus resultierende Schäden haften wir nicht. Die Übertragung der von Ihnen eingegebenen Kontonummer und Bankleitzahl erfolgt SSL-verschlüsselt.
Nutzung der Euro-Überweisung
Mit der Euro-Überweisung führen Sie einfach Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU-/ EWR-Staaten sowie nach Monaco, San Marino und in die Schweiz durch. Die Euro-Überweisung steht Ihnen auch im Online-Banking und innerhalb Ihrer Banking-Software zur Verfügung.
Pflichtangaben
- Bezeichnung (Name und Vorname oder Firmenname) des Zahlungsempfängers
- IBAN des Zahlungsempfängers
- Zu überweisender Betrag in Euro
- Optional: Angabe eines Verwendungszwecks
- Ihren Namen und Vornamen oder Ihre Firma
- Ihre IBAN (finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
Keine Verwendung möglich
Bei allen Zahlungen,
- die in Länder außerhalb der EU und des EWR gehen,
- die in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
- deren Überweisungsbetrag nicht in Euro angegeben wird,
- bei denen Sie nicht IBAN und BIC verwenden,
- für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,
unterstützen wir Sie mit dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Zu Fragen des Meldewesens wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Bundesbank.
Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bei Zahlungen von mehr als 12.500 Euro.
SEPA-Basis-Lastschrift – die Standardlastschrift
Mit der SEPA-Basis-Lastschrift als EU-weitem Standardlastschriftverfahren werden Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlasst. Als Zahlungsempfänger vereinbaren Sie bitte hierfür ein entsprechendes Lastschriftmandat (SEPA-Lastschriftmandat) und ziehen die Zahlung mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin (D).
Sollte einmal mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie ab dem Tag der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin) innerhalb von acht Wochen widersprechen. Sie können ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen.
Lastschriftmandate
Für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist die Erteilung eines Lastschriftmandats (SEPA-Lastschriftmandat) notwendig. Als Zahler erhalten Sie von Ihrem Zahlungsempfänger ein entsprechendes Lastschriftmandatsformular, welches Sie unterschrieben zurücksenden müssen. Mit dem Lastschriftmandat autorisieren Sie gegenüber Ihrer Bank die Einlösung von Lastschrifteinzügen. Jedes Lastschriftmandat muss folgende Erklärungen von Ihnen als Zahler enthalten:
- die Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels Lastschrift einzuziehen, und
- die Weisung an die Bank des Zahlers, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Folgende Angaben sind Bestandteil der Lastschriftmandate
- Bezeichnung des Zahlungsempfängers
- Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers
- Kennzeichnung, ob es sich um einmalige oder eine wiederkehrende Zahlungen handelt
- Name des Zahlers
- Name der Bank des Zahlers
- Kundenkennung des Zahlers
Die Mandatsreferenznummer kann dem Zahler auch nachträglich bekannt gegeben werden.
Hinweis: Als Verbraucher (Privatkunde) können Sie nicht das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen. Dies ist ausschließlich für Unternehmen vorgesehen.