Ombudsmannverfahren

Ein persönliches Gespräch ist immer noch der beste Weg, um Streit zu schlichten. Aber manchmal kommen Kunde und Bank alleine nicht weiter. Dann hilft der Ombudsmann. Das Ombudsmannverfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, einen unabhängigen und neutralen Schlichter anzurufen. So kann eine Klage vor den ordentlichen Gerichten in vielen Fällen vermieden werden.

 

Ombudsmann der privaten Banken

 

Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V.

Postfach 04 03 07

10062 Berlin

 

Ombudsmänner für Versicherungen

 

Verein Versicherungsombudsmann e. V.

Postfach 08 06 32

10006 Berlin

 

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung

Postfach 06 02 22

10052 Berlin