REDDY BONUS SPARBRIEF

REDDY BONUS SPARBRIEF: der clevere Weg zu Ihrer Traumküche

Gönnen Sie sich das einfach Mehr für Geld: Sie zahlen ein, wann und wie viel Sie möchten. Sie verfügen darüber, wie es Ihnen passt – wenn Sie möchten sogar täglich. Wir zahlen Ihnen einen attraktiven Zins von nom. 2,0 % p.a. für Ihre Einlage auf dem REDDY BONUS SPARBRIEF.

 

Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot nur bei teilnehmenden REDDY Handelspartnern gültig ist.

Häufige Fragen

Wie schnell komme ich an mein Geld?

Sie können jederzeit über Ihr gesamtes Erspartes verfügen und beliebige Beträge auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto überweisen.

Kann ich beliebig viel Geld als REDDY BONUS SPARBRIEF anlegen?

Sie können so viel Geld als REDDY BONUS SPARBRIEF anlegen, wie Sie möchten. Die Guthabensverzinsung von 2,0 % p.a. beschränkt sich auf einen Maximalbetrag von Euro 20.000,00 für max. 24 Monate ab Ausstellungsdatum der Sparbriefurkunde. Das Guthaben darüber hinaus wird zu den Tagesgeldkonditionen gemäß unserem Preisverzeichnis der CRONBANK AG verzinst.

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich zum Jahresende als Gutschrift auf Ihrem REDDY BONUS SPARBRIEF.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.

Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.

Freistellungsauftrag (PDF, 175 KB)

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer eingezogen. Seit dem 1. Januar 2015 ist es für Bankkunden einfacher geworden, ihren kirchensteuerlichen Pflichten nachzukommen. Ihre CRONBANK führt die Kirchensteuer auf Zinserträge automatisch an das Finanzamt für Sie ab. Die Steuer fällt jedoch nur an, wenn die Gewinne über dem Sparerfreibetrag liegen.
Einmal im Jahr fragen die Banken die Kirchensteuermerkmale aller Bankkunden beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Wer nicht möchte, dass seine Konfession den Geldinstituten mitgeteilt wird, kann einen Sperrvermerk eintragen lassen. Als Kirchensteuerpflichtiger müssen Sie die Kirchensteuer dann weiterhin in der Einkommensteuererklärung aufführen.