Im Rahmen unserer Zusammenarbeit im Finanzkauf nehmen Sie anstelle der CRONBANK Identifizierungen gemäß GWG und Legitimationsprüfungen vor, indem Sie die Ausweisdaten Ihrer Kunden, die eine Finanzierung in Anspruch nehmen, erfassen und eine Kopie des Ausweisdokumentes anfertigen (§ 7 GWG).
Die Regelungen des GWG sehen vor, dass wir Sie in regelmäßigen Abständen auf Ihre Pflichten, die Sie im Rahmen unserer Zusammenarbeit übernommen haben, hinweisen und Sie über die Regelungen des GWG informieren.
Weiterhin sind Sie angehalten, dass Sie Ihre Mitarbeiter über die einzuhaltenden Regelungen des GWG informieren.
Sie finden hier die Unterlagen sowie den Gesetzestext des GWG und die einsetzbaren Formulare in der aktuellen Fassung als PDF zum Download.
Kennen Sie Ihren Kunden
Die Broschüre informiert Sie und Ihre Mitarbeiter kompakt über die wichtigsten Regelungen zum GwG und Ihre Pflichten. Im Rahmen der Identifizierung und Legitimationsprüfung ist es ein nützliches Nachschlagewerk.
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Abwehr von Geldwäsche
Für Schulungs- und Informationszwecke steht Ihnen die Präsentation „Abwehr von Geldwäsche“ zur Verfügung.
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Zuverlässigkeitsbogen für Handelspartner im Internet
Als Arbeitgeber gehört es zu Ihren Aufgaben die Zuverlässigkeit Ihrer Mitarbeiter im Sinne des GwG zu prüfen und das Ergebnis dieser Prüfung zu dokumentieren. Mitarbeiter die fortwährend die Regelung des GwG, insbesondere die bewährte Durchführung der Dokumentation, der Identifikation und Legitimationsprüfung befolgen, können als zuverlässig eingestuft werden.
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Geldwäschegesetz
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten.
Download "Gesetzestext zu Geldwäsche" >>
Bei Fragen zur Einhaltung der Regelungen des Geldwäschegesetzes wenden Sie sich bitte an:
Zentrale Stelle
CRONBANK AG
Hans-Strothoff-Platz 1
63303 Dreieich
Tel: 06103/391202
Fax: 06103/391239
E-Mail: gwg@cronbank.de