HIer erhalten Sie einen Überblick zu Ihren Konditionen.
Finanzkaufmodell Übersicht
Wie sind meine Konditionen?
Wann tritt die RKV ein?
Todesfall: Nach Eintritt des Todes des Versicherungsnehmers
Arbeitsunfähigkeit: Ein Anspruch auf Leistung besteht nach
3 Monaten bzw. 6 Wochen bei Zielkauf/Vollkasko
Arbeitslosigkeit: Ein Anspruch auf Leistung besteht nach
3 Monaten bzw. 6 Wochen bei Zielkauf/Vollkasko
Welche Leistungen erbringt die RKV?
Tod: Die noch offene Schuld bei der CRONBANK wird vollständig getilgt.
Arbeitsunfähigkeit: Die monatliche Rate wird solange bezahlt, wie die
Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen anhält und dies bis maximal
Laufzeitende (keine Rückerstattung)
Arbeitslosigkeit: Die monatliche Rate wird solange bezahlt, wie die
Arbeitslosigkeit ununterbrochen anhält und dies bis maximal 2 Jahre
(keine Rückerstattung)
Stirbt der Versicherte während der Dauer des Versicherungsschutzes besteht die
Versicherungsleistung:
a) Bei Ratenverträgen aus der am Todestag bestehenden Summe der ausstehenden Raten.
b) Bei Verträgen mit Restwert aus dem zeitanteiligen Restwert.
c) Bei Rahmenkreditverträgen aus dem am Todestag bestehenden Kontosaldo inkl. Zinsen.
Im Falle der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder eines Unfalls und im Falle der Arbeitslosigkeit
des Versicherten bestehen folgende Versicherungsleistungen (jeweils unter Berücksichtigung der
entsprechenden Karenzzeit):
a) Bei Ratenverträgen werden die noch fälligen Raten gezahlt.
b) Bei Verträgen mit Restwert wird zeitanteilig der Restwert gezahlt.
c) Bei Rahmenkreditverträgen werden monatlich bis zu 2% des Verfügungsrahmens für
höchstens 12 Monate gezahlt.
Bei Arbeitslosigkeit ist diese Zahlung auf 24 Monate begrenzt.
Für den Todesfall werden alle Personen versichert, die am Ende der Kreditlaufzeit das 65.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit bzw. Arbeitslosigkeit werden alle Personen versichert, die am
Ende der Kreditlaufzeit das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Restkreditversicherung tritt – je nach Auswahl des Deckungsumfangs – ein, wenn ein Kredit
wegen Tod, Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit nicht zurückgezahlt werden kann.
Der Versicherungsbeitrag wird bei der Kreditberechnung automatisch ermittelt und im Rahmen der Kreditaufnahme mitfinanziert. Es sind keine besonderen Versicherungsbeiträge zu leisten. Bei Rahmenkreditverträgen erfolgt die Berechnung jeweils vierteljährlich, wird dem Kontosaldo belastet und mit den monatlichen Raten verrechnet.
Der Versicherungsschutz beginnt sofort mit der Auszahlung des Darlehens. Die Laufzeit ist grundsätzlich an die Laufzeit des Kredites angepasst.
Die Vorteile der Restkreditversicherung CREDITPROTECT© auf einen Blick
Für Sie als Händler:
Abbau von Kaufhemmnissen / mehr Umsatz und Profit
Höhere Abschlussquote
Schnellerer Kaufabschluss
Höhere Kommissionswerte
Einfache Umsetzung
durch alters- und geschlechtsneutrale Beiträge
(alle zahlen den gleichen Beitrag)
keine Gesundheitsprüfung
Abwahlverfahren
(das Angebot berücksichtigt die Versicherung automatisch, kann jedoch
per Mausklick abgewählt werden)
Marketing Vorteile
Komplettierung Ihres Serviceangebotes
Differenzierung am Markt
Für Ihren Kunden:
Sicherheit
Sorgenfreie Finanzierung seiner Traumküche
Erfüllung der „Extrawünsche“ ohne Reue
Alles aus einer Hand
Einfachste Abwicklung
durch alters- und geschlechtsneutrale Beiträge
(alle zahlen den gleichen Beitrag)
keine Gesundheitsprüfung
Abwahlverfahren
(das Angebot berücksichtigt die Versicherung automatisch, kann jedoch
per Mausklick abgewählt werden)
Günstige Absicherung der Risiken Tod, Arbeitsunfähigkeit und
Arbeitslosigkeit
Service Erlebnis
. . . . einfach ein gutes Gefühl !
Stirbt der Versicherte während der Dauer des Versicherungsschutzes besteht die
Versicherungsleistung:
a) Bei Ratenverträgen aus der am Todestag bestehenden Summe der ausstehenden Raten.
b) Bei Verträgen mit Restwert aus dem zeitanteiligen Restwert.
c) Bei Rahmenkreditverträgen aus dem am Todestag bestehenden Kontosaldo inkl. Zinsen.
Im Falle der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder eines Unfalls und im Falle der Arbeitslosigkeit
des Versicherten bestehen folgende Versicherungsleistungen (jeweils unter Berücksichtigung der
entsprechenden Karenzzeit):
a) Bei Ratenverträgen werden die noch fälligen Raten gezahlt.
b) Bei Verträgen mit Restwert wird zeitanteilig der Restwert gezahlt.
c) Bei Rahmenkreditverträgen werden monatlich bis zu 2% des Verfügungsrahmens für
höchstens 12 Monate gezahlt.
Bei Arbeitslosigkeit ist diese Zahlung auf 24 Monate begrenzt.
Für den Todesfall werden alle Personen versichert, die am Ende der Kreditlaufzeit das 65.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit bzw. Arbeitslosigkeit werden alle Personen versichert, die am
Ende der Kreditlaufzeit das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Restkreditversicherung tritt – je nach Auswahl des Deckungsumfangs – ein, wenn ein Kredit
wegen Tod, Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit nicht zurückgezahlt werden kann.
Der Versicherungsbeitrag wird bei der Kreditberechnung automatisch ermittelt und im Rahmen der Kreditaufnahme mitfinanziert. Es sind keine besonderen Versicherungsbeiträge zu leisten. Bei Rahmenkreditverträgen erfolgt die Berechnung jeweils vierteljährlich, wird dem Kontosaldo belastet und mit den monatlichen Raten verrechnet.
Der Versicherungsschutz beginnt sofort mit der Auszahlung des Darlehens. Die Laufzeit ist grundsätzlich an die Laufzeit des Kredites angepasst.